Seit ein paar Jahren gibt‘s die neuen Flugbestimmungen jetzt schon. Immer noch muss beim Handgepäck einiges beachtet werden, sonst könnte es böse Überraschungen geben. Hier noch mal zur Erinnerung: Im Handgepäck dürfen Flüssigkeiten in Verpackungen mit maximal 100 ml in einem 1-Liter-Beutel mitgenommen werden. Dieser 1-Liter-Beutel muss sowohl leicht zu öffnen als auch wiederverschließbar sein – in einem normalen Businesstrolley, der ja auch als Handgepäck durchgeht, passt so ein Beutel problemlos hinein.
Getränke sind laut Flugbestimmungen im Handgepäck tabu, erst nach der Kontrolle dürfen Reisende sich mit überteuerten Getränken eindecken. Und natürlich ist es weiterhin verboten, gefährliche Gegenstände im Handgepäck mit an Bord genommen werden. Geändert haben sich bei den Flugbestimmungen nur die Einstufungen, was ein gefährlicher Gegenstand ist und was nicht: Während man früher problemlos noch Nagelknipser und Nagelfeile einchecken konnte, gelten die jetzt als gefährlich. Ebenso wie natürlich leichtentzündliche Gegenstände oder Flüssigkeiten oder Waffen aller Art – das alles hat im Handgepäck nichts verloren.
Die Abmessungen fürs Handgepäck sind von Fluglinie zu Fluglinie verschieden, meistens liegen sie aber so bei ungefähr 55 x 40 x 20 Zentimetern, bei einem Gewicht von 6 bis 10 Kilo. Hier sollte aber bei den jeweiligen Fluglinien nach deren Flugbestimmungen nachgefragt werden. Am besten also einen nicht zu großen Trolley nehmen, die sind praktisch und als Handgepäck perfekt geeignet.